Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, diese Website im Einklang mit § 15b des
Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den
Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327
vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
www.fzz-attnang.at
Stand der Vereinbarkeit mit den
Anforderungen
Wir sind bestrebt, diese Website entsprechend
Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte
Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen
Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) anzupassen.
Ein entsprechender Evaluierungsprozess ist gestartet und
voraussichtlich bis Ende 2020 abgeschlossen.
Erstellung dieser Erklärung zur
Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.9.2020 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden wie beschrieben
laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die
Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer
Website behindern – Probleme bzw. Mängel in Bezug auf die Einhaltung
der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese
per E Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie
ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an
t.grabner@attnang-puchheim.ooe.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer
Barriere in der Website". Bitte beschreiben Sie das Problem und
führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des
Dokuments an.
Kontakt:
Stadtgemeinde Attnang-Puchheim
Rathausplatz 9
4800 Attnang-Puchheim
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht
zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter
Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die
Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen
des Bundeslandes wenden. Die Beschwerde wird dahingehend
überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des §
15b des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes 2005
durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und
der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper
handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die
Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern
Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen,
die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere
Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite
der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile
Anwendungen.
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und
Bedienungshilfe
Link-Verhalten
Alle Links öffnen im selben
Fenster und sind nicht explizit gekennzeichnet. Wenn in
Ausnahmefällen Links neue Fenster öffnen, sind wir bemüht dieses
Verhalten mit dem Zusatz "öffnet in einem neuen Fenster" als Tooltipp
auszuzeichnen.